Am 02.12.2024 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Bingen statt. Die wichtigsten Tagesordnungspunkte und Bekanntgaben der Sitzung fassen wir für Sie zusammen:

Waldhaushalt

Forstbetriebsleiterin Juliane Spiegelhalter und Förster Günther Letsch stellten den Gemeinderäten die Zahlen des Gemeindewaldes sowie einige interessante Aspekte rund um das Thema Wald vor. Die Holzpreise bleiben im Vergleich zu den vergangenen Jahren, die sich zahlreichen externen Einflüssen wie Dürren und der Energiekrise ausgesetzt sahen, einigermaßen stabil. So liegt der Preis für Fichte aktuell leicht über 100 Euro je Festmeter (Fm). In den Jahren 2017 bis 2020 sank dieser bis auf 60 Euro, ist aber nun im zweiten Jahr stabil.

Für das Jahr 2025 ist ein Einschlag von rund 8.505 Fm geplant, dieser lag im Jahr 2023 bei 8.390 Fm und 2024 bei rund 8.400 Fm inklusive der Flächen für den Windpark. Insgesamt rechnet man mit Einnahmen von 733.959 EUR, die überwiegend auf den Holzverkauf entfallen. Daneben sind die Forstwirte wie auch schon im Jahr 2024 bei anderen Waldbesitzern tätig, so dass dort ebenfalls Einnahmen in Form von Kostenersätzen anfallen. Die Ausgaben liegen voraussichtlich bei 596.568 EUR. Sie gliedern sich in viele unterschiedliche Bereiche, wobei die Holzernte mit rund 309.019 EUR den größten Anteil ausmachen. Bei planmäßigem Verlauf läge der Gewinn im kommenden Jahr bei 137.391 EUR. Der Vollzug des Jahres 2023 schloss mit einem Überschuss von 103.218 EUR ab.

Der stetige Rückgang des Holzvorrates im Landkreis sorgte im Gemeinderat für eine anhaltende Diskussion um die Nachhaltigkeit. Frau Spiegelhalter begründete diesen Rückgang einerseits mit notwendigen Waldumbaumaßnahmen und andererseits mit der Tatsache, dass die Bäume allgemein früher gefällt werden als noch vor einigen Jahren, da die Gefahr, dem Klimawandel in seinen zahlreichen Ausprägungen zum Opfer zu fallen, mit zunehmendem Alter der Bäume wächst. Demnach sind die Bäume in ihrer Zahl zwar nicht rückläufig, wohl aber in Festmetern gerechnet. Der stärkste Rückgang im prozentualen Anteil der Baumarten lässt sich bei der Fichte beobachten, wobei die Buche seit einigen Jahren stetig zugewinnt. Es wurde vereinbart sich diesem Thema noch einmal intensiv im Frühjahr zu widmen.

Nach der Beantwortung von Rückfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig den Forsthaushalt für das kommende Jahr.

Neues Feuerwehrfahrzeug HLF20

Die Gemeinde Bingen hat im Zeitraum vom 10. September bis 28. Oktober 2024 eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) durchgeführt. Das Fahrzeug ersetzt das in Bingen stationierte Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 aus dem Jahr 2001 und wurde auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans, geltender feuerwehrtechnischer Normen und in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr geplant. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 645.531,58 EUR.

Da die Gesamtsumme den ursprünglich im Haushaltsplan 2024 eingeplanten Betrag von 500.000 EUR übersteigt, hat der Gemeinderat die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel von rund 150.000 EUR beschlossen. Die Maßnahme wird durch Zuschüsse in Höhe von 226.000 EUR aus der Fachförderung und dem Ausgleichstock unterstützt.

Die Lieferzeit für das neue Fahrzeug beträgt bis zu 24 Monate, sodass die tatsächliche Zahlung erst im Jahr 2025 erwartet wird. Der Gemeinderat hat die Vergabe einstimmig beschlossen und damit den Weg für eine modernisierte und einsatzbereite Feuerwehr in Bingen geebnet.

Redaktionsstatut

Die Gemeinde Bingen gibt ein Amtsblatt heraus, das die Bürger regelmäßig über wichtige kommunale Angelegenheiten informiert. Fraktionen des Gemeinderats dürfen ihre Positionen im Amtsblatt darlegen, jedoch müssen klare Regeln beachtet werden, um Neutralität und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus der Gemeindeordnung (§ 20 Abs. 3), die den Gemeinderat verpflichtet, ein Redaktionsstatut zu erlassen.

Das Redaktionsstatut regelt unter anderem, wie Beiträge der Fraktionen und politischen Akteuren veröffentlicht werden dürfen, insbesondere in Wahlkampfzeiten, in denen insbesondere Wahlwerbung in einer sogenannten Karenzzeit ausgeschlossen ist, um die Neutralität des Amtsblatts zu wahren. Es legt zudem fest, wie Beiträge von Vereinen und Kirchen behandelt werden sollen, für die sich jedoch keine Änderungen zur aktuell üblichen Praxis ergeben. Das Statut betrifft vor allem politische Inhalte und Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten, wodurch Vereine keine Nachteile in ihrer Berichterstattung haben.

Mit der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde es notwendig, das Statut schneller als eigentlich vorgesehen zu beschließen.

Waldumwandlung für das Umspannwerk des Windparks

Für die Einspeisung des Stroms aus dem Windpark in das öffentliche Netz, ist der Bau eines Umspannwerks erforderlich. Leider gibt es im näheren Umfeld keine geeigneten unbewaldeten Flächen, sodass das Umspannwerk nun auf einer bewaldeten Fläche realisiert werden muss.

Da der Bau des Umspannwerks somit eine dauerhafte Umwandlung von Waldfläche erfordert, ist ein Waldumwandlungsantrag notwendig. Dieser Antrag wird nur genehmigt, wenn die Maßnahme zwingend erforderlich ist, der Eingriff auf ein Minimum begrenzt wird und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Eine dieser Ausgleichsmaßnahmen ist der Schulwald, der in Zusammenarbeit mit der Grundschule Bingen umgesetzt wird. Das Projekt bietet den Schülern die Möglichkeit, den Wald als Lernort zu entdecken und gleichzeitig einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung zu leisten. Die Finanzierung des Schulwaldes erfolgt nun durch die Firma Alterric.

Das Umspannwerk ist eine unverzichtbare Infrastruktur für den Windpark. Durch die sorgfältige Planung und die Ausgleichsmaßnahmen, wie dem Schulwald, wird der Eingriff in den Wald minimiert. Diese Lösung schafft eine Win-Win-Situation: Der Wald bleibt geschützt, die Schüler profitieren von einem einzigartigen Lernort, und die Gemeinde trägt zur ökologischen und bildungsbezogenen Aufwertung bei.

Baumaßnahmen an der Hauptstraße

Seit einigen Tagen steht an der Hauptstraße 32 ein Baukran. Seit 2018 gibt es für dieses Grundstück eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, die noch immer Bestand hat. Auf Nachfrage der Verwaltung teilte das Bauunternehmen mit, dass man dieses Vorhaben nun realisieren möchte und mit einem Bodengutachten beginnt. Der Kran steht vollumfänglich auf privater Fläche und nicht im öffentlichen Raum.

Zum zweiten gibt es auch auf dem Lammareal Bewegung. Im Zuge der geplanten Arztpraxis werden auch hier erste Bodenproben für ein Baugrundgutachten gezogen.

Baugesuch

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gastronomie zu zwei Wohnungen in der Lauchertstraße.

Genehmigung von Spenden

Der Gemeinderat genehmigte eine Spende eines Bürgers aus Bingen in Höhe von 1.000 Euro an das Kinderhaus Abenteuerland für Spielsachen.