Anlass
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten – und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Die §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit um. Demensprechend wurden von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie Informationen zur Lärmaktionsplanung stehen auf der Homepage der LUBW bereit:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/laerm-und-erschuetterungen
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
In der vierten Runde des Lärmaktionsplanes ist die Gemeinde Bingen erstmalig aufgefordert worden die Kartierungsstrecken um die Landesstraße 277 zu begutachten.
Das mit der Lärmaktionsplanung beauftragte „Planungsbüro Richter-Richard“ hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung am 28.01.2025 vorgestellt. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs „Lärmaktionsplan“ im Zeitraum von Freitag, 31. Januar bis einschließlich Freitag, 7. März 2025 Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Die Dokumente sind hier abrufbar. Zudem werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Bingen, Hauptstraße 19, 72511 Bingen im ersten OG „Sekretariat“ zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten bereitgelegt. Stellungnahmen werden schriftlich (per E-Mail an gemeinde@bingen-hohenzollern.de oder postalisch) oder mündlich zur Niederschrift angenommen. Sekretariat Telefon: 07571-74070.
Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erarbeitete Fassung des Lärmaktionsplanes wird abschließend in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung vorgelegt und veröffentlicht.
Bingen LAP 4 25_01_13 (berichtigt)