Stellenausschreibung Ferienjobber 2024

Die Gemeinde Bingen sucht für die Großreinigung in den Gemeindeeinrichtungen noch weitere

Aushilfen (m/w/d)

als Unterstützung für Reinigungs- oder Hausmeistertätigkeiten während eines ca. 2 bis 3-wöchigen Zeitraums in den ersten Wochen der Sommerferien 2024.

Die Stellen eignen sich prima als Ferienjob für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren. Wir freuen uns jedoch auch über Bewerbungen von interessierten Personen welche die Schulzeit bereits hinter sich haben, bis hin zum rüstigen Rentner. Die Anstellung erfolgt auf Mini-Job Basis (geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung).

Wer Interesse an der Übernahme der Tätigkeit hat, sendet bitte bis 10.07.2024 ein kurzes Bewerbungsschreiben an das Rathaus Bingen, Hauptstr. 19, 72511 Bingen oder per Mail an: bewerbungen@bingen-hohenzollern.de

Bei Fragen steht Ihnen Herr Igel unter Tel.: 07571/7407-26 gerne zur Verfügung.

Brennholz-Verkauf

Aus frischem Einschlag sind im Gemeinde-, Kirchen- und Privatwald noch einige Polter zu verkaufen. Da dieses Holz in der Saftzeit geschlagen wurde und dadurch etwas länger zum Trocknen braucht, beträgt der Preis 65,-€/fm statt 75,-€/fm, (jeweils zzgl. 7% MwSt.). Am Talweg liegen zwei Eiche-Industrieholz-Polter, diese kosten 45,-€/fm zzgl. 7%MwSt.

Die Polter können im Wald besichtigt werden. 

Kaufinteressenten melden sich bitte bei Forstrevierleiter Günther Letsch per E-Mail unter guenther.letsch@lrasig.de oder telefonisch unter 01727257265

Lageplan Brennholz Freier Verkauf

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2024

Überprüfung der Kindergartenbeiträge

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden die Kindergartenbeiträge der Gemeinde Bingen planmäßig überprüft und angepasst. Dies geschieht nun jährlich, um gegebenenfalls notwendige Beitragsanpassungen in kleineren Schritten zu ermöglichen und diese für die betroffenen Eltern planbarer und ohne große Sprünge bei eventuell notwendigen Beitragserhöhungen zu gestalten.

Die Kommunalen Spitzenverbände empfehlen jährlich Beitragssätze für den Kindergarten. Der aktuelle Regelbeitrag der Gemeinde Bingen liegt für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 43 Euro unter den Empfehlungen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 beträgt der Unterschied monatlich 54 Euro.

Der Verwaltung und dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Kindertageseinrichtungen weiterhin eine gute Ausstattung und Qualität bieten können. Dies ist nur möglich, wenn die Betriebskosten nicht zu strikten Sparmaßnahmen führen müssen. Gleichzeitig muss die Erhöhung der Beiträge für die Eltern in einem vernünftigen und planbaren Rahmen bleiben. Daher wurde beschlossen, lediglich die prozentuale Erhöhung der empfohlenen Beitragssätze zu übernehmen, ohne sich den Empfehlungssätzen vollständig anzupassen. Das bedeutet, dass der Abstand zu den Empfehlungen des Gemeindetages konstant bleibt, während die aktuellen Kostensteigerungen berücksichtigt werden.

Konkret bedeutet das: Für das Kindergartenjahr 2024/2025 beträgt der Regelbeitrag nun 122 Euro (die Empfehlung liegt bei 148 Euro, was einem Unterschied von 17,6 % entspricht). Im Kindergartenjahr 2025/2026 wird der Beitrag 131 Euro betragen (die Empfehlung liegt hier bei 159 Euro, ebenfalls ein Unterschied von 17,6 %).

Alle Beitragssätze zu den verschiedenen Betreuungsformen finden Sie auf https://www.bingen-hohenzollern.de/einrichtungen/kindergarten/ im Bereich Downloads.

Einführung einer Kampfhundesteuer

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, einen erhöhten Steuersatz für das Halten von Kampfhunden im Sinne der Kampfhundeverordnung des Innenministeriums einzuführen. Betroffen sind insbesondere folgende Rassen: Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Weitere betroffene Rassen sind Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.

Die Höhe des Steuersatzes und die Frage, ob eine erfolgreiche Verhaltensprüfung (der sogenannte Wesenstest) die steuerliche Behandlung eines Hundes als normalen Hund ermöglichen soll, wurden intensiv diskutiert. Letztendlich einigte man sich auf einen Steuersatz von 900 Euro jährlich für den ersten Kampfhund und 1.500 Euro jährlich für jeden weiteren Kampfhund. Die Satzung sieht zusätzlich vor, dass Hunde der aufgezählten Hunderassen bei bestandenem Wesenstest nicht als Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung zählen. Diese Hunde werden dann mit dem normalen Steuersatz belegt.

Die Gemeinde handelt somit proaktiv und nicht erst nach einem Vorfall mit einem Kampfhund. Die Aufgabe besteht darin, präventiv potenzielle Gefahren durch Kampfhunde zu minimieren. Daher wurde die Hundesteuersatzung aktualisiert, um eine klare Regelung für die Besteuerung von Kampfhunden zu schaffen. Diese Maßnahme erhöht nicht nur die Sicherheit in unserer Gemeinde, sondern hat auch eine positive Lenkungswirkung auf Hundehalter, die dazu ermutigt wurden, verantwortungsbewusst mit ihren Tieren umzugehen.

Einführung einer GemeindeApp

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde die Einführung einer GemeindeApp für Bingen beschlossen. Diese App ermöglicht es der Verwaltung, relevante Nachrichten, Ankündigungen und Mitteilungen direkt an die Bürger zu senden.

Jeder Verein in Bingen wird die Möglichkeit erhalten, ein eigenes Autorenkonto einzurichten, um Informationen und Veranstaltungen zu veröffentlichen. Dies bietet den Vereinen eine effektive Plattform zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Präsentation ihrer Aktivitäten vor einem breiten Publikum. Zusätzlich werden weiteren Einrichtungen wie der Feuerwehr, der Schule, dem Kindergarten und der Kirche bei Bedarf ebenfalls Zugänge eingerichtet.

Über ein Dashboard kann die Verwaltung die Beiträge der Vereine moderieren und zur Veröffentlichung freigegeben werden. So wird sichergestellt, dass nur relevante und angemessene Inhalte veröffentlicht werden, ähnlich wie im Amtsblatt.

Bis zur Einführung wird es noch ein paar Wochen dauern. Die App wird nun entwickelt.

Baugesuche

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen über den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände der Zollern GmbH & Co. KG.

Bekanntgaben

Der Abbruch des Rathauses verursacht aufgrund belasteten Materials zusätzliche Kosten. Trotz Nachverhandlungen musste die Verwaltung rund 30.000 Euro mehr einplanen.