Unser Sportgelände ist kein Müllplatz

Immer wieder müssen unsere Vereine feststellen, dass auf dem Sportgelände Partys gefeiert werden. Leere Flaschen, zerschnittene Tornetze oder Scherben (zuletzt in der Weitsprunggrube!!) zeugen von diesen Aktivitäten. Das muss wirklich nicht sein, denn letztendlich sind die sporttreibenden Vereine die Leidtragenden solcher Auswüchse.

Ein weiteres Problem ist, dass Kinder bzw. Jugendliche die großen Tore aus der Verankerung bzw. Halterung nehmen und aufbauen. Die Tore sind schwer und können, wenn sie umfallen, zu erheblichen Verletzungen führen. Die Gemeinde hat keine Probleme mit Kindern oder Jugendlichen, die auf dem Sportplatz kicken. Doch lasst bitte die Gegenstände an ihrem Platz, damit niemand Schaden nimmt.

Homepage – Neue Funktion

Auf der Homepage der Gemeinde Bingen gibt es ab sofort einen Service der EnBW zur Netzsituation und eventuellen Stromstörungen. Unter der Rubrik „Bürgerservice“ finden Sie den neuen Unterpunkt „Stromnetz und Störungen“. Sehr interessant ist auch die dargestellte Zusammensetzung der regenerativen Energiequellen und der Verbraucher in unserer Gemeinde.

Erinnerungen

Nach dem Bericht von Herrn Manfred Widmer aus Sigmaringen zum Binger Rathaus erreichten uns nachfolgende Zeilen und ein Bild von Frau Marlies Löbe geb. Notz:

„Auch ich habe meine Kindheit in dem Gebäude hinter dem Rathaus und um das Rathaus herum verbracht. Folgendes möchte ich noch ergänzen: Im linken Teil des Rathausgebäudes war Anfang der 60iger Jahre sogar noch ein Postamt eingerichtet, in welchem Frl. Maria Werner ihren Dienst tat. Im jetzigen Haus Bingen Mitte befand sich links neben der Treppe zur Turnhalle der Eingang zu einer Wäscherei und einer Badeanstalt. In der Wäscherei bei Frau Aubele war ich als Kind öfters beim Zuschauen und habe die großen Becken und Waschtrommeln bestaunt. Die Turnhalle darüber war bei schlechtem Wetter unser Spielzimmer, man konnte an den Sprossenwänden herumklettern, an den Ringen schaukeln und Puppenwagenrennen veranstalten. Das Haus war für uns Kinder ein großer Abenteuerspielplatz.“

„Hahn am Korb und weitere Besucherinnen bei den ‚Nähmädla‘

im Oktober 1964 – ehem. Näherei (Haus Bingen Mitte)“

Grundsteuer-Erklärung – Landwirtschaft

Derzeit erhalten wir viele Anfragen, wie denn die Steuererklärung für landwirtschaftliche Grundstücke anzugehen ist. Nach Rücksprache mit den einschlägigen Stellen können wir folgende Hinweise geben.

  • Öffnen Sie die Seite grundsteuer-bw.de
  • Dort finden Sie eine Kachel mit der Aufschrift „Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft“ – bitte anklicken
  • Sie werden weitergeleitet auf eine interaktive Karte. Dort können Sie entweder über das Suchfeld Bingen, Hitzkofen, Hochberg oder Hornstein suchen oder direkt in der Karte heranzoomen.
  • Klicken Sie auf Ihr Grundstück und die Daten werden angezeigt.

Bei der Anzeige der Grundstücksdaten gibt es einen entscheidenden Unterschied: Liegt ihr Grundstück im Bereich der Flurbereinigung Bingen-Hitzkofen oder nicht?

 

Liegt Ihr Grundstück außerhalb der Flurbereinigung….

… z.B. auf der Gemarkung Hochberg oder der Gemarkung Hornstein, dann können Sie am linken Bildrand alle wichtigen Informationen Ihres Grundstücks ablesen, wie z.B. die Grundstücksgröße oder die Ertragsmesszahl etc. Diese Daten brauchen Sie für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Liegt Ihr Grundstück innerhalb der Flurbereinigung….

… z.B. auf den überwiegenden Flächen der Gemarkung Bingen oder der Gemarkung Hitzkofen, dann müssen Sie die Ertragsmesszahl Ihrer neu zugeteilten Flurstücke, die Sie für die Grundsteuererklärung benötigen, berechnen.

Klicken Sie hierfür auf der interaktiven Karte in denjenigen Bereich, wo Ihr neues Flurstück in etwa liegt (Anmerkung: Auf der Karte sind noch die bisherigen Grundstückszuschnitte und -nummern hinterlegt). Sie erhalten auf der linken Bildschirmseite die Angabe einer durchschnittlichen Ertragsmesszahl. Diese ist in der Regel für die gesamte Gemarkung gleich. Für Bingen z.B. 41 und für Hitzkofen z.B. 46.

Suchen Sie nun die Größe Ihres neuen Grundstücks nach der vorläufigen Besitzeinweisung. Sie finden die Angabe in den Unterlagen, die Ihnen durch die Flurbereinigungsbehörde im Jahr 2021 zugestellt wurden.

Mit der neuen Fläche und der durchschnittlichen Ertragsmesszahl rechnen Sie folgendermaßen weiter:

Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung geteilt durch 100. Dies ergibt die Ertragsmesszahl des neu zugeteilten Flurstücks.

Beispiel: Ein Flurstück, welches Ihnen die Flurbereinigung mit 4.000 m² zugeteilt hat, liegt auf der Gemarkung Bingen:

Berechnung: 4.000 m² x 41 / 100 = 1.640 (Ertragsmesszahl)

Mehr Infos finden Sie auf der Internetseite des Landes unter:

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer-a

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