Pressemitteilung
Ravensburg, 08.04.2025

Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Umweltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begründung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Privatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben.

Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elektronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Dazu Verbandsvorsitzender Thomas Kugler: „Wir begrüßen die Änderungen im neuen Landesplanungsrecht. Von den öffentlichen Planungsträgern wird erwartet, dass sie schneller werden. Gleichzeitig sollte jedoch die Qualität der Planung nicht leiden. Diesen schwierigen Spagat zu meistern, wird uns mit dem neuen Gesetz deutlich einfacher gemacht.“

Unter der Website https://beteiligung-regionalplan.de/bodensee-oberschwaben2 steht für Stellungnahmen zur 2. Anhörung ein Beteiligungsportal zur Verfügung. Zudem stehen die Anhörungsunterlagen auf der Website des RVBO bereit: https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung. Im Fokus der 2. Anhörung stehen nun nicht mehr das gesamte Planwerk, sondern nur noch die gegenüber dem 1. Anhörungsentwurf geänderten Inhalte. Der Satzungsbeschluss für das Rechtsverfahren des Teilregionalplans Energie ist für den 26. September 2025 vorgesehen.

Im Zuge der 1. Anhörung sind beim Regionalverband rund 9.500 Stellungnahmen eingegangen, davon 3.900 diverse Massenstellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt sowie weitere 2.900 ähnliche Stellungnahmen, die gleichwohl einzeln erfasst und abgewogen wurden. Rund 200 Stellungnahmen kamen von Trägern öffentlicher Belange. Die Einwenderbenachrichtigungen mit den Ergebnissen der vom Regionalverband vorgenommenen Abwägungen wurden den Absendern in der letzten März- und ersten Aprilwoche zugesandt. Die Zusammenstellung (Synopse) der Abwägungsergebnisse sowie Anlagen dazu mit den häufigsten Einwendungen und den Abwägungen der Massenstellungnahmen sind unter der Website https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung einsehbar und umfassen rund 10.000 Seiten.

Hinweise zu den Flächen für die Windenergie
Eine Vielzahl der Einwendungen betraf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Grundsatzfragen der Energiewende oder Fragen, die im Zulassungsverfahren bei den Landratsämtern behandelt werden. Diese sind nicht Gegenstand des Teilregionalplans Energie und ihnen konnte daher nicht abgeholfen werden.

Viele Stellungnahmen forderten eine Reduzierung einer Windfläche. Ihnen konnten teilweise entsprochen werden. Die drei häufigsten Gründe für Flächenreduktionen waren mangelnde Windverhältnisse (590 ha), erhöhte Siedlungsabstände (480 ha) sowie Hinweise zum Natur- und Artenschutz (290 ha). Insgesamt hat sich im Zuge der 1. Anhörung die Zahl der Vorranggebiete für die Windenergie von 43 auf 40 reduziert, sie machen jetzt noch 6.770 ha aus (vorher 8.586 ha), was neu 1,9 Prozent der Regionsfläche entspricht (vorher 2,5%). Mindestens 1,8 Prozent gilt es nach den Vorgaben des Bundes- und Landesgesetzgebers zu erreichen. Das Ergebnis aller Änderungen von Flächen ist der Raumnutzungskarte des 2. Anhörungsentwurfs des Teilregionalplans Energie zu entnehmen.

Um einer besonders hohen lokalen Belastung von Siedlungen und wohngenutzten Einzelgebäuden durch Windenergieanlagen Rechnung zu tragen, kamen im Zuge der Überarbeitung der Flächenkulisse für die 2. Offenlage höhere Siedlungsabstände zur Anwendung. Je höher der Umzingelungsgrad in Kombination mit der Vorranggebietsgröße, desto mehr wurden die Orientierungswerte für die Siedlungsabstände erhöht. In einigen Fällen konnte der Siedlungsabstand zu Wohngebieten auf diese Weise auf bis zu 1.000 Meter erhöht werden (vorher mindestens 750 Meter). „Wir kommen damit dem Wunsch einiger stark belasteter Kommunen nach höheren Siedlungsabständen entgegen“, betont Verbandsdirektor Wolfgang Heine. Flächenreduzierungen aufgrund von natur- und artenschutzfachlichen Belangen basieren v.a. auf Anregungen und Neubewertungen zu den Themen Sonderstatusarten, Biotopschutz, Moorschutz sowie Ausgleichs- und Ökokontoflächen.

Wegen unterschiedlicher Siedlungsdichten sowie ungleicher Verteilung der Windverhältnisse und sonstiger Konflikte konnte eine Gleichverteilung der Windflächen nicht erreicht werden: 58 Prozent der Vorranggebiete Windenergie befinden sich derzeit im Landkreis Sigmaringen, 39 Prozent im Landkreis Ravensburg und 4 Prozent im Bodenseekreis. 83 Prozent der Windflächen liegen im Wald und 17 Prozent im Offenland.

Hinweise zu den Flächen für Freiflächenphotovoltaik
Viele Anregungen zur Flächenkulisse Photovoltaik bezogen sich ebenfalls auf mögliche Flächenreduzierungen. Im Vergleich zur Windenergie gab es deutlich mehr Vorschläge für neue Vorbehaltsgebiete Photovoltaik oder für Flächenerweiterungen bestehender Gebiete. Insbesondere von Seiten der Gemeinden wurde häufig der Wunsch geäußert, zusätzliche Flächen aus kommunalen Planungen in die regionale Flächenkulisse zu übernehmen. Soweit dies mit dem Planungskonzept des Teilregionalplans Energie vereinbar war und es sich um rechtskräftige oder fortgeschrittene kommunale Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren handelte, wurden diese Flächen im 2. Anhörungsentwurf ergänzt. Anregungen, die zu einer Reduzierung der Flächenkulisse Photovoltaik geführt haben, betreffen insbesondere die Themenbereiche digitale Flurbilanz, hohe lokale Belastung sowie Natur- und Artenschutz. Hohe lokale Belastungen ergeben sich insbesondere durch Kumulationswirkungen. Zum einen hinsichtlich der Häufung von Vorbehaltsgebieten Photovoltaik in Teilräumen der Region, zum anderen durch die Summe von verschiedenen Belastungsquellen im Umfeld einzelner Vorbehaltsgebiete Photovoltaik. Hierzu fand eine Neubewertung der Wirkungen statt. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere kumulierende Effekte durch benachbarte Vorranggebiete Windenergie sowie Flächen für Rohstoffabbau und Gewerbeflächen. Im Einzelfall führte dies zu einer Reduzierung der Flächenkulisse Photovoltaik. Flächenrücknahmen gab es darüber hinaus aufgrund von neuen natur- und artenschutzfachlichen Erkenntnissen. Insbesondere Aspekte der Biotopverbundplanung und des Moorschutzes, aber auch Ausgleichs- und Ökokontoflächen sowie Grünbrücken spielten dabei eine Rolle.

Neu umfasst die Summe aller Vorbehaltsgebiete Photovoltaik eine Fläche von ca. 1.870 ha (0,5 Prozent) der Region. Davon liegen 49 Prozent im Landkreis Sigmaringen, 33 Prozent im Landkreis Ravensburg und 18 Prozent im Bodenseekreis. Das Flächenziel von 0,2 Prozent der Regionsfläche wird damit deutlich übertroffen, sogar das von der Landesregierung in der Begründung zum Klimaschutzgesetz genannte erweiterte Flächenziel von 0,5 Prozent wird erreicht.

Anlagen:
• Windenergie: Übersicht zu allen Vorranggebieten: Link zum download: https://nc-4922581200454041244.nextcloud-ionos.com/index.php/s/kRYtFRqYbtGyfqC

• Freiflächenphotovoltaik: Übersicht zur Veränderung der Flächenkulisse: Link zum download: https://nc-4922581200454041244.nextcloud-ionos.com/index.php/s/FxBmA5wctzQJkEm